Hotel_Frederikspark

AGB

Gastaufnahmevertrag

 

1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder,

falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.

 

2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrags verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.

 

3. Der Hotelier ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadensersatz zu leisten.

 

4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den

vereinbarten Preis zu zahlen, abzüglich der vom Hotelier ersparten Aufwendungen.

Die Einsparungen betragen nach Erfahrungswerten bei der Übernachtung 20Prozent des Übernachtungspreises.

 

5. Der Hotelier ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.

 

6. Die reservierten Zimmer stehen dem Gast am Tag der Anreise ab 14:00 Uhr und

am Tag der Abreise bis 10:00 Uhr zur Verfügung.

Sofern nicht ausdrücklich eine Ankunftzeit vereinbart wurde, behält der Hotelier sich das

Recht vor, bestellte Zimmer nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben.

 

7. Aus hygienischen Gründen ist das Mitbringen von Haustieren nur auf Anfrage gestattet.

 

8. Alle unsere Zimmer sind Nichtrauchher Zimmer.

 

9. Ihre Rechnung können Sie bei uns in bar oder mit EC-Karte begleichen (Geldautomat im Haus), außerdem akzeptieren wir Ihre Euro/Master-,bzw. Visa-Card.

 

10. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

 

11. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Norderstedt.